Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen aufmerksam machen..
Somit müssen Unternehmen und Organisationen ab 250 Mitarbeiter ab 02. Juli 2023 einen unternehmensinternen Meldeprozess eingeführt haben, über den interne und externe Personen Verstöße melden können, wobei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sichergestellt werden muss. Unternehmen mit 50 – 249 Mitarbeitern haben für die Umsetzung der Vorgaben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

 

Unsere Beratungsleistungen

Beratung im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Machen Sie es sich leicht und lagern Sie die Umsetzung an uns aus. So sparen Sie Zeit, Nerven und personelle Kapazitäten. Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten und können sich dabei auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Interne Meldestelle

Als externer Dienstleister übernehmen wir die Funktion Ihrer internen Meldestelle, gewährleisten Neutralität und Vertraulichkeit und sorgen für eine professionelle Bearbeitung aller Meldungen.

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