Sicherheitstechnische Betreuung
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Welche Betreuungsformen gibt es?
Was ist der Unterschied zwischen „Regelbetreuung“ und „alternativer bedarfsorientierter Betreuung“?
Weiterführende Informationen | Downloads
Unsere passendes Schulungsangebot für Sie
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Externe Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen mit einer professionellen sicherheitstechnischen Betreuung! Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung – individuell, rechtskonform und praxisnah.
Die gesetzliche Grundlage bildet in Deutschland das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)sowie die DGUV Vorschrift 2
. Diese verpflichten Unternehmen mit Beschäftigten dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte einzusetzen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Kontakt
Kerstin Gebele
Vertriebsmanagerin
Was versteht man unter „Sicherheitstechnischer Betreuung“?
Eine sicherheitstechnische Betreuung umfasst die Beratung und Unterstützung von Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Ziel ist es, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Wer benötigt eine sicherheitstechnische Betreuung?
Die sicherheitstechnische Betreuung ist für alle Unternehmen erforderlich, die Mitarbeitende beschäftigen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
und der DGUV Vorschrift 2, die Unternehmen dazu verpflichten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte einzusetzen. Für die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzbetreuung gibt es je nach Betriebsgröße die Wahl zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung.
Zielgruppe
- Krankenhäuser,
- Pflegeeinrichtungen,
- Reha-Kliniken,
- MVZ,
- Arztpraxen,
- Zahnarztpraxen,
- Apotheken,
- therapeutische
- Praxen,
- tierärztliche Einrichtungen,
- Friseursalons,
- kosmetische Einrichtungen,
- Betreuungsunternehmen,
- Verwaltungsunternehmen,
- Dienstleistungsunternehmen
Welche Betreuungsformen gibt es?
Quelle: Betreuungsformen im Überblick in Anlehnung an www.bgw-online.de
Was ist der Unterschied zwischen „Regelbetreuung“ und „alternativer bedarfsorientierter Betreuung“?
Regelbetreuung:
Diese Form umfasst die regelmäßige und umfassende Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
und einen Betriebsarzt, die gesetzlich definierte Aufgaben übernehmen, wie z. B. Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisung der Mitarbeitenden zum Arbeitsschutz, Beratung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen. Bis zu 10 Mitarbeitenden muss eine zusätzliche anlassbezogene Betreuung, ab 10 Mitarbeitenden eine zusätzliche betriebsspezifische Betreuung gewährleistet werden.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung – für Einrichtungen mit bis zu 50 Mitarbeitenden:
Mit diesem Modell übernehmen Sie die Organisation des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen eigenverantwortlich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer Unternehmerschulung, die alle fünf Jahre aufgefrischt werden muss. Die Unternehmerschulung können Sie über die kraussakademie buchen.
Damit das Unternehmermodell von der BGW anerkannt wird, ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit einem von der BGW zugelassenen Kooperationspartner erforderlich. Die kraussakademie erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaft und steht Ihnen als bewährter Partner gerne zur Seite.
Wer kann die sicherheitstechnische Regelbetreuung für meine Einrichtung übernehmen?
Arbeitssicherheit ist gesetzliche Pflicht – und unsere Expertise!
Als qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) erfüllen wir die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2, um Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung professionell von extern zu betreuen. Zudem muss ein Betriebsarzt separat und schriftlich bestellt werden. Die Bestellung des Betriebsarztes erfolgt unabhängig von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben, um den gesundheitlichen Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Ihre Vorteile
Muss für die sicherheitstechnische Regelbetreuung ein Vertrag vorliegen?
Gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)hat der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihr die entsprechenden Aufgaben zu übertragen. Wesentliche Vertragsinhalte sind Leistungsumfang, exakte Einsatzzeiten, die sich anhand der Anzahl der Mitarbeitenden und der Branche der Einrichtung errechnen lassen, Dauer und Häufigkeit der Betreuung, Vergütung und Zahlungsmodalitäten sowie Haftung. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Vertragsangebot.
Was kostet eine sicherheitstechnische Betreuung (Regelbetreuung)?
Die Kosten für eine sicherheitstechnische Betreuung variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, u. a. Unternehmensgröße, Art des Unternehmens, Beschäftigtenzahl etc. Gerne führen wir mit Ihnen eine kostenlose Bedarfsklärung durch und erstellen Ihnen ein unverbindliches Vertragsangebot.
Unser passendes Schulungsangebot für Sie
BGW-Schulung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell
Erstschulung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Kooperation mit der BGW (Unternehmermodell)
BGW-Fortbildung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell
Fortbildung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Kooperation mit der BGW (Unternehmermodell)
Pflichtunterweisung Arbeitsschutz
Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Welche Betreuungsform ist für mich geeignet?
Die passende Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und danach, ob Sie selbst eine Qualifizierung im Arbeits- und Gesundheitsschutz anstreben. Zur Auswahl stehen
- die Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten,
- die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten sowie
- die alternative bedarfsorientierte Betreuung.
Was bedeutet BuS-Betreuung?
Die BuS-Betreuung steht für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen.
Die Betreuung umfasst zwei Fachpersonen:
-
der Fachkraft für Arbeitssicherheit (zuständig für die sicherheitstechnische Betreuung)
-
dem Betriebsarzt (zuständig für die betriebsärztliche Betreuung)
Diese Betreuung ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, sichere und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Beschäftigten bestmöglich zu schützen.
Wir übernehmen mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit die sicherheitstechnische Betreuung.
Die betriebsärztliche Betreuung muss der Arbeitgeber zusätzlich durch einen Betriebsarzt bestellen.
Zählt für die Auswahl der Betreuungsform die Anzahl aller Beschäftigten oder nur die Vollzeitstellen?
Nutzen Sie den BGW-Suchassistenten, um anhand Ihrer Betriebsdaten die passende Betreuungsform zu.
Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2 (Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) hat jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
Kann die betriebsärztliche Betreuung auch der Hausarzt durchführen?
Nein, außer der Hausarzt verfügt über die spezielle Fachkunde eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners bzw. einer Betriebs- oder Arbeitsmedizinerin.
Wie finde ich einen Betriebsarzt?
Der schnellste und oft beste Weg ist die persönliche Empfehlung. Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder erkundigen Sie sich bei anderen Einrichtungen, wie diese ihre betriebsärztliche Betreuung organisieren.
Welche Online-Möglichkeiten gibt es zur Suche?
-
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW): Über die Postleitzahl-Suche finden Sie Betriebsärzte in Ihrer Nähe. Tipp: Nutzen Sie nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl, um mehr Treffer zu erhalten.
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Bundesverband der Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BSAFB): Hier können Sie nach Postleitzahl suchen und zusätzlich einen Umkreis festlegen.
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BG ETEM: Bietet eine nach Postleitzahlen sortierte Liste von Betriebsmedizinern, speziell für kleine und mittlere Unternehmen.
Was, wenn ich dort nicht fündig werde?
Falls keine passenden Treffer erscheinen, hilft eine Internet-Suche mit Begriffen wie „Arbeitsmediziner“ oder „Betriebsmedizin“ in Kombination mit Ihrer Postleitzahl.




