Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Gesetzliche Grundlage – Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mit welchen Leistungen unterstützen wir Sie als Sifa?
Ist ein Vertrag mit der Fachkraft für Arebitssicherheit erforderlich?
Was kostet die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Weiterführende Informationen | Downloads
Unser passendes Schulungsangebot für Sie
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ihre Betreuung – unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sie sind auf der Suche nach einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihre Einrichtung?
Mit unserem Team von Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen wir Ihre Einrichtung im Rahmen einer sicherheitstechnischen Betreuung kompetent und praxisnah. Dank unseres klaren Fokus auf Gefährdungsvermeidung und Prävention schaffen wir eine sichere und gesunde Arbeitssituation Ihrer Mitarbeitenden.
Darüber hinaus beraten wir Sie deutschlandweit mit passgenauen, praxisnahen Beratungslösungen, sodass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen wirksam umgesetzt und dauerhaft gesichert wird.
Kontakt
Kerstin Gebele
Vertriebsmanagerin
Gesetzliche Grundlage – Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitgeber, unabhängig von Unternehmensform, Größe oder Branche, sind ab dem ersten Beschäftigten verpflichtet, den Arbeitsschutz in Ihrer Einrichtung zu organisieren (ArbSchG §§ 3, 5, 6). Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen und eine nachvollziehbare Dokumentation.
(ASiG §§ 2, 3, 5). Unsere Sifa berät Sie umfassend, während die Verantwortung bei Ihnen als Arbeitgeber verbleibt (ASiG).
Art und Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2. Sie bestimmt Betreuungsform, Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung sowie die Einsatzzeiten je nach Branche, Gefährdungslage und Beschäftigtenzahl DGUV V2.
Branchen
- Krankenhäuser,
- Pflegeeinrichtungen,
- Reha-Kliniken,
- MVZ,
- Arztpraxen,
- Zahnarztpraxen,
- Apotheken,
- therapeutische Praxen
Mit welchen Leistungen betreuen wir Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung: Erstellung und Dokumentation gemäß ArbSchG, GefStoffV, BioStoffV, ArbStättV etc.
- Psychische Belastungen: Ermittlung, Bewertung und Umsetzung geeigneter Analyseverfahren (Online-Befragung, schriftlicher Fragebogen, Workshops, strukturierte Interviews etc.)
- Schulungen & Unterweisungen: Durchführung von Erst- und Folgeunterweisungen im Arbeitsschutz (vor Ort oder Online)
- Arbeitsschutzausschuss (ASA): Moderation von Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Unfallmanagement: Analyse und Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen zur Prävention künftiger Risiken.
- Behördenbegehungen: Vorbereitung und Begleitung bei Begehungen (Berufsgenossenschaft, staatliche Arbeitsschutzaufsicht, Gewerbeaufsichtsamt, Bezirksregierung, Regierungspräsidium, Amt für Arbeitsschutz etc.) und Zertifizierungsaudits (DIN EN ISO 45001, MAAS-BGW, OHSAS, OHRIS etc.).
- PSA & Arbeitsmittel: Beratung bei Auswahl und Einsatz der richtigen persönlichen Schutzausrüstung, Arbeitsmaterialien und Stoffe.
- Dokumentation: Erstellung und Pflege von Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern etc.
Ihre Vorteile durch externe Sifa-Betreuung!
Ist ein Vertrag mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich?
Ja, eine schriftliche Bestellung in Form eines Vertrags ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach ASiG § 5 muss der Arbeitgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und ihr die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung übertragen. Der Vertrag sollte Leistungsumfang, Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, Dauer und Häufigkeit der Betreuung, Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Haftung regeln.
Was kostet die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Unternehmensgröße, der Branche, dem Gefährdungsprofil, der Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2 sowie den erforderlichen Einsatzzeiten für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Nach einer kurzen Bedarfsklärung erhalten Sie von uns ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Unser passendes Schulungsangebot für Sie
BGW-Schulung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell
Erstschulung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Kooperation mit der BGW (Unternehmermodell)
BGW-Fortbildung Arbeitssicherheit nach dem Unternehmermodell
Fortbildung zur Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Kooperation mit der BGW (Unternehmermodell)
Pflichtunterweisung Arbeitsschutz
Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) / Sicherheitsfachkraft?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), auch Sicherheitsfachkraft genannt, ist eine speziell qualifizierte Person, die Arbeitgeber nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 beim Arbeitsschutz berät und unterstützt. Sie hat eine beratende Funktion und die Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsschutz ab dem ersten Beschäftigten organisieren und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Art und Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2. Sie beschreibt die Betreuungsformen und Einsatzzeiten (z. B. Regelbetreuung und alternativ bedarfsorientierte Betreuung).
Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt?
Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2 (Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) hat jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
Gibt es eine Alternative für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Für Unternehmen bis 50 Beschäftigte besteht die Möglichkeit, statt der sog. Regelbetreuung die „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ (Unternehmermodell) zu wählen. Hier wird der Arbeitsschutz in Eigenregie organisiert. Die Teilnahme an einer Unternehmerschulung wird vorausgesetzt (Auffrischung alle 5 Jahre erforderlich).
Wie hoch sind die jährlichen Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Wie oft eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen präsent sein muss, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem der Unternehmensgröße, der Branche, in der Sie tätig sind, sowie die spezifischen Gefährdungspotenziale am Arbeitsplatz. Die Einsatzzeiten im Rahmen der sicherheitstechnischen Regelbetreuung teilen sich in zwei Teile (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung).
Was passiert, wenn keine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitstechnische Betreuung) organisiert wird?
Wenn Sie als Unternehmer (Arbeitgeber) keine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung organisieren, können mehrere ernsthafte Konsequenzen auf Sie zukommen, u.a. Bußgelder, Haftung bei Arbeitsunfällen aufgrund fehlender sicherheitstechnischer Maßnahmen, erhöhtes Unfallrisiko, Probleme bei behördlichen Kontrollen etc.
Wie finde ich einen Betriebsarzt?
Der schnellste und oft beste Weg ist die persönliche Empfehlung. Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder erkundigen Sie sich bei anderen Einrichtungen, wie diese ihre betriebsärztliche Betreuung organisieren.
Welche Online-Möglichkeiten gibt es zur Suche?
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Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW): Über die Postleitzahl-Suche finden Sie Betriebsärzte in Ihrer Nähe. Tipp: Nutzen Sie nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl, um mehr Treffer zu erhalten.
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Bundesverband der Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BSAFB): Hier können Sie nach Postleitzahl suchen und zusätzlich einen Umkreis festlegen.
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BG ETEM: Bietet eine nach Postleitzahlen sortierte Liste von Betriebsmedizinern, speziell für kleine und mittlere Unternehmen.
Was, wenn ich dort nicht fündig werde?
Falls keine passenden Treffer erscheinen, hilft eine Internet-Suche mit Begriffen wie „Arbeitsmediziner“ oder „Betriebsmedizin“ in Kombination mit Ihrer Postleitzahl.




