Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Gesetzliche Grundlage – BEM
Wann muss ein BEM angeboten werden?
Was ist das Ziel von BEM?
Ist BEM für Arbeitnehmer verpflichtend?
Wer ist für das BEM zuständig?
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer ablehnt?
Muss der Arbeitsgeber regelmäßig prüfen, ob ein BEM angeboten werden muss?
Wie läuft ein BEM-Gespräch ab?
Welche Unterlagen braucht man für ein BEM?
Was ist der Unterschied zwischen BEM und Wiedereingliederung?
Wie unterstützen wir Sie beim BEM?
Was kostet eine externe Begleitung im BEM?
Weiterführende Informationen | Downloads
Unser passendes Schulungsangebot für Sie
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wieso BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Mitarbeitenden nach längerer Krankheit dabei hilft, ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und ihren Arbeitsplatz zu erhalten – individuell, vertraulich und lösungsorientiert.
Gesetzliche Grundlage – BEM
Seit 2004 ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) laut § 167 Abs. 2 SGB IX (DGUV) für Arbeitgeber verpflichtend. Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit dem erkrankten Mitarbeiter Wege zu finden, wie dieser nach längerer oder wiederholter Krankheit gesund und dauerhaft ins Arbeitsleben zurückkehren kann.
Kontakt
Kerstin Gebele
Vertriebsmanagerin
Wann muss ein BEM angeboten werden?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) greift, wenn ein Mitarbeitender innerhalb von zwölf Monaten, unabhängig vom Kalenderjahr, insgesamt länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, und zwar unabhängig von der Art der Erkrankung. Wichtig: Das BEM ist für den Arbeitnehmer freiwillig, der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, es anzubieten.
Was ist das Ziel von BEM?
Das BEM ist kein standardisiertes Verfahren, sondern ein individueller, offener Suchprozess: Welche Belastungen bestehen? Welche Unterstützung kann helfen? Welche Maßnahmen sind sinnvoll – etwa ergonomische Anpassungen, flexible Arbeitszeiten oder Unterstützung durch Dritte?
Es geht nicht um Kontrolle oder Sanktionen, sondern um Hilfe und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Auch das private Umfeld kann hierbei eine Rolle spielen. Voraussetzung ist immer ein vertrauensvoller, sensibler und datenschutzkonformer Umgang mit dem Einzelfall.
Branchen
- Krankenhäuser,
- Pflegeeinrichtungen,
- Reha-Kliniken,
- MVZ,
- Arztpraxen,
- Zahnarztpraxen,
- Apotheken,
- therapeutische Praxen
- kosmetische Einrichtungen
- Betreuungsunternehmen
Ist BEM für Arbeitnehmer verpflichtend?
Nein. Das BEM muss vom Arbeitgeber angeboten werden, aber die Teilnahme ist für den Arbeitnehmer freiwillig.
Wer ist für das BEM zuständig?
Gesetzlich ist kein BEM-Beauftragter vorgeschrieben – doch in der Praxis sollte eine geeignete Person benannt werden. Oft liegt das BEM bei der Personalabteilung, was nicht immer ideal ist. Vertrauenspersonen, qualifizierte interne Ansprechpartner oder der Betriebsrat (in größeren Unternehmen) sind häufig die besseren Optionen.
Ein BEM-Beauftragter sollte über Fachwissen, Diskretion (Verschwiegenheitserklärung) und vor allem über Fingerspitzengefühl verfügen. Es gilt: Jeder Fall ist individuell – daher ist neben rechtlichem Know-how auch Empathie und Überblick über mögliche interne wie externe Unterstützungsangebote gefragt.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das BEM ablehnt?
Die Ablehnung ist rechtlich zulässig. Wichtig ist aber, dass das Angebot nachweislich gemacht wurde (z. B. durch eine schriftliche Einladung).
Muss der Arbeitgeber regelmäßig prüfen, ob ein BEM angeboten werden muss?
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob Mitarbeitende die Voraussetzungen erfüllen, und entsprechend aktiv ein BEM einzuleiten.
Wie läuft ein BEM-Gespräch ab?
Es beginnt mit einer schriftlichen Einladung zum BEM-Gespräch. Nach der Zustimmung erfolgt ein Erstgespräch. In diesem wird mithilfe einer systematischen Situationsanalyse erörtert, welche Bedingungen zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben, welche positiven Faktoren eine erfolgreiche Wiedereingliederung begünstigen und welche Maßnahmen seitens des Unternehmens angepasst oder verändert werden können. Alles wird dokumentiert – vertraulich und lösungsorientiert.
Was ist der Unterschied zwischen BEM und Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein medizinisches Verfahren nach § 74 SGB V, das während der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten durchlaufen wird. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein betrieblich-organisatorischer Prozess, der häufig bereits vor der Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit angeboten wird.
Ihre Vorteile durch BEM!
Welche Unterlagen braucht man für ein BEM?
- Einladungsschreiben
- Dokumentationsbögen
- Gesprächsprotokolle
- Schweigepflichtserklärungen
- Datenschutzinformationen
Wie unterstützen wir Sie beim BEM?
Wir unterstützen Sie ganzheitlich beim Aufbau eines funktionierenden und rechtssicheren BEM-Systems – von der Prozessentwicklung über die Schulung interner BEM-Beauftragter bis hin zur Erstellung aller notwendigen Unterlagen.
Gerade in kleineren oder strukturell herausgeforderten Unternehmen kann die extern unterstützende Mitgestaltung eine sinnvolle und praktikable Lösung sein.
Was kostet eine externe Begleitung im BEM?
Die Kosten für unsere externe Unterstützung im Rahmen des BEM richten sich nach verschiedenen Faktoren– etwa der Größe und Struktur Ihrer Einrichtung, Ihrer Branche, der Anzahl der Mitarbeitenden sowie dem gewünschten Leistungsumfang.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Unser passendes Schulungsangebot für Sie
Ausbildung zum BEM-Beauftragten (m/w/d)
Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 167 (2) SGB IX
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Rechtssicherheit in der Einrichtung stärken und Diskriminierung präventiv vermeiden
Arbeitsschutz-Jahresunterweisung
Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wer nimmt am BEM teil und wer entscheidet darüber?
Die/der Beschäftigte entscheidet, wer teilnimmt. Üblich sind Arbeitgebervertretung, evtl. Betriebs-/Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt. Externe (z. B. Moderation) nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Welche Daten dürfen im BEM verarbeitet werden und wie werden sie geschützt?
Nur für den Zweck erforderliche Daten (Grund der Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsbedingungen, Maßnahmenvorschläge). Verarbeitung auf Rechtsgrundlage § 167 Abs. 2 SGB IX i. V. m. DSGVO (Art. 6, Art. 9) und strikt getrennte BEM-Akte, definierte Zugriffsrechte, feste Löschfristen.
Welche Fristen gelten – wann muss eingeladen werden und wie oft?
Nach Überschreiten der 6-Wochen-Schwelle innerhalb von 12 Monaten sollte zeitnah schriftlich eingeladen werden (keine starre Gesetzesfrist, aber unverzüglich). Tritt die Schwelle erneut auf, ist das BEM wieder anzubieten.
Wer trägt die Kosten – gibt es Fördermöglichkeiten?
Die Durchführung des BEM trägt der Arbeitgeber. Für einzelne Maßnahmen (z. B. technische Hilfen, Qualifizierung, Arbeitsplatzanpassung) kommen je nach Fall DRV, Integrationsamt oder Agentur für Arbeit als Förderer in Betracht.
Welche Folgen hat eine Ablehnung oder ein Abbruch des BEM?
Die Teilnahme ist freiwillig; Nachteile dürfen Beschäftigten daraus nicht entstehen. Der Arbeitgeber muss sein Angebot nachweisbar dokumentieren – fehlt ein ordnungsgemäßes BEM, kann das bei krankheitsbedingten Kündigungen zu Lasten des Arbeitgebers gewertet werden.





