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Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX (DGUV)für Arbeitgeber verpflichtend, wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten.

Wir unterstützen Unternehmen ganzheitlich beim Aufbau und bei der Umsetzung eines rechtssicheren BEM-Systems. Dazu gehören die Entwicklung klarer Prozesse, die Begleitung von Gesprächen mit Mitarbeitenden, die Dokumentation der Maßnahmen sowie die Beratung zu möglichen Förderungen und Kooperationen mit Krankenkassen oder Integrationsämtern. Unsere Beratung ist praxisnah, sensibel und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.

Ein funktionierendes BEM ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein strategisches Instrument, um Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit im Unternehmen nachhaltig zu sichern. Gemeinsam mit Ihnen begleiten und entwickeln wir Lösungen, die langfristig wirken und echte Entlastung schaffen.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Unsere Beratungsleistungen

Unterstützung im BEM

Beratung im BEM

Im Rahmen eines BEM-Falls stehen wir Ihrem Unternehmen beratend und begleitend zur Seite – ob Analyse, Gespräch oder Umsetzung

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